§ 1 Allgemeines
- Die rapidsoft operating GmbH, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg, Deutschland, betreibt unter der Internetadresse www.screenhood.com eine web-basierte Lösung zur Verwaltung von Entwürfen und Präsentationen (im Folgenden "Screenhood").
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB).
- Die Nutzung der Dienste von Screenhood bestimmt sich ausschließlich nach den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall vertraglich etwas anderes geregelt ist. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne der nachfolgenden AGB- sind "Kunden" Nutzer, die sich mit ihren vollständigen Daten bei Screenhood registriert haben und damit das ganze Leistungsangebot von Screenhood nutzen können;
- ist "Account" das Konto des Kunden bei Screenhood;
§ 3 Test-Account
- Nach der erstmaligen Eingabe der E-Mailadresse, des Benutzernamens für den Login sowie des Passwortes hat der Nutzer die Möglichkeit, die Dienste von Screenhood vor Beginn einer entgeltlichen Nutzung für 14 Tage unentgeltlich zu testen.
- Der Test-Account ist ein freiwilliger Service von Screenhood. Ein Anspruch auf die Leistung und die Erfüllung bestimmter Anforderungen, insbesondere auch an die Verfügbarkeit, besteht nicht. Screenhood kann den Test-Account jederzeit und ohne Begründung sperren.
- Die §§ 8 bis 13 dieser AGB gelten für den Test-Account entsprechend.
- Der Test-Account verpflichtet nicht zu einer kostenpflichtigen Verlängerung.
§ 4 Anmeldung als Kunde, Vertragsschluss
- Die Nutzung des vollen Funktionsumfangs von Screenhood setzt eine dauerhafte Registrierung des Accounts voraus. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Online-Formular und die Zustimmung zu den gewählten Zahlungsverfahren. Screenhood behält sich im Einzelfall vor, statt der Onlineanmeldung die Übersendung eines Antrags per Post oder Telefax zu verlangen.
- Durch die Registrierung des Accounts kommt ein wirksamer Dienstvertrag zwischen den Parteien zustande. Der Kunde wird per E-Mail über die Freischaltung unterrichtet.
§ 5 Leistungen von Screenhood
- Screenhood stellt dem Kunden einen Account zur Verfügung. Unter seinem Account stehen den Kunden eine Vielzahl von Funktionen zur Verwaltung von Entwürfen und Präsentationen bereit. Die Datenkommunikation mit Screenhood erfolgt mittels Onlinezugriff über den Webbrowser.
- Screenhood stellt die Funktion mit einer Verfügbarkeit von 95% im Kalendermonat zur Verfügung. Davon nicht umfasst sind solche Zeiten, während derer die Nutzung aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne dass Screenhood diese zu vertreten hat. Das Wartungsfenster von Screenhood für solche Wartungsarbeiten liegt werktags zwischen 18.00 Uhr und 24.00 Uhr. Die Gesamtdauer solcher Wartungsarbeiten darf pro Vierteljahr maximal 12 Stunden betragen.
- Die Pflichten von Screenhood umfassen nicht den Zugang des Kunden in das Internet oder den Betrieb von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des öffentlichen Internets. Screenhood übernimmt ebenso wenig die Verantwortung für Energieausfälle oder für Ausfälle von Netzen oder Servern, auf die Screenhood keinen Einfluss hat.
- Die weiteren Einzelheiten der Leistungen und Funktionen werden auf den Internetseiten von Screenhood beschrieben. Screenhood ist berechtigt, jederzeit selbständig Updates und Erweiterungen in Screenhood durchzuführen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 6 Preise, Zahlung
- Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Der Kunde wird mit Registrierung des Accounts auf die entstehenden Kosten hingewiesen. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit Registrierung des Test-Accounts geht der Kunde keine Verpflichtung ein.
- Screenhood rechnet im Abonnement auf monatlicher Basis ab. Die Rechnungen werden im Account des Kunden bereit gestellt. Der Kunde wird über die Hinterlegung einer Rechnung in seinem Account per E-Mail informiert.
- Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Lastschrifteinzug. Im Falle der Vereinbarung eines Lastschrifteinzuges wird der Kunde Screenhood bei Vertragsschluss ermächtigen, fällige Zahlungen über das jeweils gültige Konto einzuziehen. Kosten, die Screenhood für Stornierungen, nicht eingelöste Lastschriften oder Rückbelastungen entstehen, trägt der Kunde.
- Eine Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn Screenhood über den Betrag verfügen kann. Teilzahlungen und Abschlagszahlungen sind nur möglich, soweit dies vertraglich vereinbart wurde.
- Der Kunde muss damit rechnen, dass Screenhood Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie z.B. Mahnkosten entstanden, so kann Screenhood Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anrechnen.
- Im Falle des Zahlungsverzugs ist Screenhood berechtigt, den Account des Kunden für die Dauer des Verzugs zu sperren. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben davon unberührt.
§ 7 Aufrechnungsverbot
Gegen Forderungen von Screenhood kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
§ 8 Nebenpflichten
- Alle Nutzer von Screenhood treffen zum Zwecke der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung zu Nachteilen, insbesondere zur Kündigung und zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Diese Verhaltenspflichten sind im Folgenden aufgeführt.
-
Der Kunde hat
- bei erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
- bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese unverzüglich in der dafür vorgesehenen Verwaltungsfunktion zu berichtigen,
- sicherzustellen, dass der Benutzername und das dazugehörige Passwort sowie der Schnell-Login-Link keinem Dritten zugänglich gemacht werden,
- jede Nutzung der Leistungen von Screenhood unter dem eigenen Account durch Dritte zu unterbinden,
- Screenhood unverzüglich unter support@screenhood.com mitzuteilen, wenn eine missbräuchliche Benutzung des Passworts bzw. des Accounts vorliegt oder Anhaltspunkte für eine bevorstehende missbräuchliche Nutzung bestehen.
- Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Dienste von Screenhood nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt folgende Pflichten ein:
- Der Kunde stellt sicher, dass durch von ihm unter seinem Account gespeicherte oder von seinem Account aus verbreitete Entwürfe nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstige Schutzrechte verstoßen.
- Der Kunde unterlässt die Speicherung und Verbreitung von Daten mit pornografischem, sittenwidrigem, diskriminierendem, rassistischem, rechtsextremem oder religiöse Gefühle verletzenden Inhalt.
- Der Kunde beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit bzgl. der bei ihm eingehenden Kommunikationsdaten.
- Screenhood behält sich im Einzelfall vor, die weitere Durchführung seiner Leistungen von der Abgabe einer gesonderten Erklärung über die Einhaltung vorstehender Regelungen per Post oder Telefax zu abhängig zu machen.
- Im Fall eines Pflichtverstoßes ist Screenhood berechtigt, nach seiner Wahl gegebenenfalls betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu sperren und/oder zu löschen und/oder den Kunden vorübergehend oder dauernd vom Angebot auszuschließen und/oder ihm fristlos zu kündigen.
- Der Nutzer hat Screenhood den aus einer Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der Nutzer stellt Screenhood von allen Nachteilen frei, welche Screenhood aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Nutzer zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.
§ 9 Schutzrechte, Referenzlisten
- Der Nutzer wird die Rechte Dritter in besonderem Maße beachten (§ 8 Absatz 3 Nr. 1).
- Für den Fall, dass der Nutzer im Zusammenhang mit den Leistungen von Screenhood Inhalte bereithält oder übermittelt, an denen ihm Urheberrechte oder sonstige Rechte zustehen, ist Screenhood für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen Verwertungshandlungen berechtigt, welche dem Zweck der einzelnen Leistungen von Screenhood entsprechen.
- Screenhood ist berechtigt, Firma und Logo des Kunden in Referenzlisten aufzuführen und diese im Internet oder in Printmedien zur sachlichen Information zu veröffentlichen. Ein darüber hinausgehender Gebrauch ist nicht gestattet. Beide Parteien haben zudem das Recht zur Veröffentlichung von Pressemitteilungen mit einer Kurzbeschreibung der Zusammenarbeit oder einzelnen Projekten.
- Die im Internetangebot von Screenhood bereitgestellten Inhalte unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Dem Nutzer ist es daher nicht gestattet, diese Inhalte über die vom Rechtsinhaber im Einzelfall gewährte Nutzung hinaus zu kopieren, zu bearbeiten und/oder zu verbreiten.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die vom Kunden gespeicherten Daten werden von Screenhood ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.
- Für die Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes durch die Kunden gilt § 8 Absatz 3 dieser AGB.
§ 11 Haftung
- Screenhood leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
- Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
- Bei grober Fahrlässigkeit haftet Screenhood gegenüber Unternehmern in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Gegenüber sonstigen Nutzern haftet Screenhood unbeschränkt.
- Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), haftet Screenhood nur in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Befindet sich Screenhood mit der Leistung in Verzug, so haftet Screenhood wegen dieser Leistung auch bei Zufall unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Screenhood bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Nutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung nach dem aktuellen Stand der Technik.
- Soweit die Haftung von Screenhood ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Screenhood.
- Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 12 Vertragsdauer und Kündigung
- Der Dienstvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen sind schriftlich oder per Telefax zu erklären oder durch die Löschung des Accounts zu erkären.
- Mit Wirksamwerden der Kündigung werden der Account des Kunden gesperrt und dort gegebenenfalls noch gespeicherte Inhalte mit Ablauf von weiteren 60 Tagen gelöscht. Der Kunde ist daher gehalten, für sämtliche von ihm auf Screenhood gespeicherten Daten Kopien anzufertigen und vorzuhalten.
§ 13 Sonstiges
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem diesen AGB zugrundeliegenden Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Köln und bei Anträgen und Klagen gegen den Nutzer neben Köln jeder sonstige Ort, an dem ein gesetzlicher Gerichtsstand besteht.